NABU-Pressemitteilung 20.06.2023
EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Nature Restoration Law: Umweltrat geht voran, Parlament muss folgen
Krüger: Votum sendet klares Signal an Abgeordnete / Sie müssen Gesetzesvorschlag zu alter Stärke verhelfen
Berlin/Brüssel – Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute im Umweltministerrat klar hinter das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestellt. Dazu kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
“Das heutige Votum der EU-Umweltministerinnen und -minister als Vertretung der 27 EU-Mitgliedsstaaten sendet ein starkes Signal an das bisher zerstrittene Europäische Parlament: Die Abgeordneten sollten sich nicht von ihren Regierungen ökologisch überholen lassen. Vielmehr sollten sie den erheblich verwässerten Gesetzesvorschlag zu alter Stärke verhelfen, um die Wiederherstellung unserer Wälder, Moore und Meere endlich auf den Weg zu bringen. Auf den letzten Metern der Verhandlungen sind nun Lücken, etwa bei der Wiederherstellung freifließender Flüsse oder artenreicher Agrarlandschaften, schnell zu schließen.
Klar ist: Ohne das Nature Restoration Law werden wir die Ziele des Weltnaturabkommens und des Europäischen Green Deals nicht erreichen. Resiliente Ökosysteme sind die beste Versicherung gegen Dürren, Fluten und andere klimabedingte Wetterextreme und existenzielle Grundlage unserer Ernährungssicherheit.”
Raphael Weyland, NABU EU-Experte, ergänzt: “Die Umweltministerinnen und -minister haben sich auch deutlich für eine eigenständige EU-Naturschutzfinanzierung ausgesprochen. Daran werden wir Deutschland bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt wie auch beim derzeit verhandelten Bundesnaturschutzfonds gerne erinnern. Deutschland ist nun aufgerufen, sich konkrete Gedanken zur Umsetzung machen, um rechtzeitig mit der Wiederherstellung unserer Ökosysteme loslegen zu können. Um Flächen zu sichern, auf denen Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist ein Naturflächengesetz und eine gute Koordination und Zusammenarbeit mit den Ländern notwendig. Das erfordert auch finanzielle Anreize, wie zum Beispiel durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.”
Wie geht es weiter mit den Nature Restoration Law?
Am 27. Juni geht die Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in die nächste Runde. Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament könnte in der Woche des 10. Juli erfolgen. Hiernach folgen dann unter der Spanischen Ratspräsidentschaft die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.
Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
Für Rückfragen:
Dr. Raphael Weyland, NABU-Büroleiter Brüssel,
Telefon: +32 487 457 191, E-Mail: Raphael.Weyland@NABU.de
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